Mietbedingungen der Firma Mietkühler

Mietkühler, Inh. Leonhard Müller

1. Allgemeines

Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug ohne äußerlich erkennbare Mängel  (außer im Übergabeprotokoll erkennbar aufgeführt) mit kompletter Ausrüstung übernommen hat. Von dem einwandfreien Zustand der Bereifung und des Aufbaus hat sich der Mieter persönlich überzeugt. Eine Einweisung in die Handhabung des Fahrzeugs fand bei der Übergabe statt. Die Benutzung des angemieteten Anhängers bleibt auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Dem Mieter ausgehändigte Papiere und Schlüssel sind bei der Rückgabe unaufgefordert zurück zu geben. Die Angaben des Mieters zur Person, Benutzungsumfang und Dauer, sowie seine Zahlungsfähigkeit, müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Sie sind ausdrücklich Voraussetzung für die Anmietung der Anhänger. Die Weitervermietung des Anhängers oder die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters genehmigt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter, sowie und insbesondere der nicht berechtigte Fahrer. Verstößt der Mieter gegen die Abmachungen und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt für den Fall unzureichender Fahrpraxis, aber auch wenn sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellt. Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

2. Betrieb , Wartung, Störung

Das Bekleben oder Beschriften der Anhänger ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Die Anhänger sind pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden. Bei Störung oder Schäden ist sofort der Vermieter persönlich fernmündlich zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen, so hat er diese selbst zu tragen. Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Kühlanhängern ist für eine ausreichende Stromzufuhr zu sorgen. Die Absicherung muss mindestens 16 A und die Kabellänge darf höchstens 20m betragen. Es dürfen zum Betrieb keine Kabeltrommeln benutzt werden, wenn nicht das komplette Kabel abgerollt wird.

3. Haftung des Mieters

Für Bergungs- und Rückführungskosten, für Sachverständigenkosten und Reparaturkosten in voller Höhe. Für Reinigungskosten bei verschmutzter Rückgabe sowie für alle durch eine Verletzung der Verkehrsvorschriften entstehenden Gebühren und Kosten. Für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes verursacht werden und für das Handeln eines von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs schuldet der Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung für jeden angefangenen Tag. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstandenen Schäden.

4. Ladegut / Gepäck / Gegenstände

Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeder Haftung für Schäden oder Verlust an Gegenständen, die mit dem Anhänger befördert, bzw. in diesem gelagert werden. Der Mieter sorgt selbst für einschlägigen Versicherungsschutz des Ladeguts einschließlich Deckung des Ausfalls von Kühlaggregaten. Es besteht keine Gewähr auf eventuell mitgegebene Spanngurte.

5. Haftung des Vermieters

Für die Übergabe eines funktionsfähigen, Haftpflicht- und Teilkasko- versicherten und der StVO entsprechend verkehrstauglichen Fahrzeuges. Die Haftung für unverschuldete Mängel gemäß § 536aI1.Alt BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung für Mängel gemäß § 536a,I2.Alt. BGB wird beschränkt auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeughaftpflicht-versicherung abgedeckt ist. 

6. Versicherung

Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger besteht im gesetzlichen Umfang. Der Anhänger ist nicht Vollkasko versichert.

 

7. Mietzeit, Lieferkosten

Für Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiternutzung persönlich einzuholen. Für die Anlieferung und Rückholung werden die Kosten lt. aktueller Preisliste verrechnet.

8 Ersatzleistung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist im Voraus auf das angegebene Konto zu überweisen oder in vollem Umfang spätestens bei Anlieferung bzw. Selbstabholung in bar zu bezahlen. Bei vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist der fällige Betrag ebenfalls sofort in bar zu begleichen.

10. Sonstiges

Für das Befördern der Anhänger ist je nach Größe die Führerscheinklasse B bzw. BE absolute Voraussetzung. Hierfür haftet ausschließlich der Mieter selbst. Ebenfalls muss das Zugfahrzeug über ausreichende Anhängelast verfügen. Vor dem Beladen eines Kühlanhängers im Standbetrieb sind die Stützen auszufahren. Der Kühlanhänger sollte danach waagerecht stehen. Wird der Kühlanhänger beladen transportiert, ist die Ladung ausreichend zu sichern. Außerdem ist auf das zulässige Gesamtgewicht zu achten. Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das deutsche Recht anzuwenden.

11. Stornierungen

Der Mieter kann jederzeit vor dem Mietbeginn vom Mietvertrag zurück treten. Der Mieter muss den Rücktritt schriftlich erklären, maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.                                                 

Als Rücktrittsgebühren werden verrechnet:                                                             

Bis 30 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises                                                  

Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises                                                        

Ab 7 Tage vor dem Mietbeginn ist der volle Mietpreis fällig.

12. Nichtigkeit

Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages bleiben die anderen Teile dennoch rechtswirksam

 

MIETKÜHLER

Inh. Leonhard Müller

Karl-Jatho-Weg 26

90411 Nürnberg

01577 4770000

oder 0175 6511996

info@mietkuehler.de

Öffnungszeiten:

Abholungen und persönliche Besichtigung

bitte nur nach Terminabsprache!                                   Stand 01.03.2024

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