Was tun wenn...

  • Temperatur zu hoch / zu niedrig: In der Regel ist die Temperatur auf ca. 6 - 8C eingestellt. Sollte die Temperatur zu weit von diesem Wert abweichen (kühle Außentemperatur - Sonneneinstrahlung auf den Anhänger) kann sie mit dem grauen Stellrad am Ventilator nachreguliert werden.  Nach links kühler, nach rechts wärmer.
  • Kein Strom, Kühlmaschine läuft nicht: Bitte den Stromanschluss überprüfen. Sicherung noch OK (16A)? Ist das Zuleitungskabel abgewickelt (Gefahr der Überhitzung)
  • Die Kühlmaschine brummt, aber die Ventilatoren blasen keine kalte Luft: Überprüfen ob der rote Schalter beim grauen Stellrad auf "auto" steht.
  • Der Ventilator bläst aber eine Kühlung findet nicht statt. In seltenen Fällen (ausschließlich bei Temperaturen über 30°C) kann es passieren dass durch direkte Sonneneinstrahlung auf das Kühlaggregat ein Schutzmechanismus auslöst. Dies dient dazu, dass das Kühlaggregat nicht überhitzt. Bei extrem hohen Temperaturen können Sie dieser Abschaltung vorbeugen indem Sie das Kühlaggregat vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Sollte der Schutzmechanismus ausgelöst haben, sollten Sie den Kühler vom Netz nehmen, für Abkühlung sorgen und dann wieder einstecken. Bei entsprechender Abkühlung nimmt das Aggregat seine Arbeit selbständig wieder auf.

Ladungssicherung

Der Gesetzgeber verlangt von allen Verkehrsteilnehmern, die Ware sowohl in geschlossenen als auch in offenen Fahrzeugen transportieren, eine hundertprozentige Ladungssicherung.

Die Kontrollen und auch Strafen im Straßenverkehr diesbezüglich werden bei Nichtbeachtung immer härter.

 


Geschwindigkeit/Sicherheit

Sie möchten sicher und entspannt mit Ihrem Anhänger-Gespann fahren?

Dann sollten Sie folgendes wissen und beachten!

Sie dürfen auf deutschen Straßen mit einem Anhänger maximal 80 km/h schnell fahren. 

Außerhalb unserer Grenzen gelten die Geschwindigkeitsregelungen der einzelnen Länder!

          - Das ziehende Auto muss ABS haben.

          - Die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Autos darf maximal 3500 kg betragen! 

          - Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Anhängelast des ziehenden Autos nicht                            übersteigen!

          - Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Autos nicht                            übersteigen. 

          - Im Gespannbetrieb muss die größtmögliche Stützlast (Das Gewicht, das auf die Kugel drückt)                          gefahren werden. Da es zwei Stützlasten gibt, nämlich die vom Auto und die vom Anhänger, ist hier              die kleinere der beiden Zahlen maßgebend!

          - Die Gewichtsverhältnisse zwischen ziehendem Auto und Anhänger sind wie folgt vorgeschrieben: 

                        - bei einem ungebremsten Anhänger rechnen Sie:

                          Leermasse Auto x 0,3 = maximale zulässige Gesamtmasse Anhänger   

 

                        - bei einem gebremsten Anhänger rechnen Sie:

                          Leermasse Auto x 1,1 = maximale zulässige Gesamtmasse Anhänger

                                

          - Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Eigenverantwortung des Fahrers zu prüfen und ob                      alle Vorschriften eingehalten werden: Gewichte und deren Verhältnisse, Stützlasten, Reifenalter, ABS-             Funktion u.s.w.

 


Welcher Führerschein?

 

Klasse B-Inhaber dürfen folgende Gespanne fahren:

                       - Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse bis max. 750 kg

                      - Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zul. Gesamtmasse

                        des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftfahrzeugs und die

                        Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht

                        größer ist als 3500 kg.

                                   

Klasse BE-Inhaber dürfen folgende Gespanne fahren:

                      - Gespanne bestehend aus Zugfahrzeugen bis max. 3500 kg Gesamtmasse und

                         Anhängern über 750 kg bis 3500 kg Gesamtmasse.

 


Fahrzeugpapiere

Um festzustellen wie viel Gewicht das Zugfahrzeug ziehen darf benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I.

 

Im alten Fahrzeugschein findet man die ungebremste und die gebremste Anhängelast unter:

 

Ziffer 28: Anhängelast kg bei Anhänger mit Bremse

Ziffer 29: Anhängelast kg bei Anhänger ohne Bremse

Ziffer 33: Erweiterungen bzw. Einschränkungen bezüglich Ziffer 28/29

 

In der Zulassungsbescheinigung I findet

man die ungebremste und die gebremste Anhängelast unter

 

Ziffer O.1 : technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

Ziffer O.2 : technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

Ziffer 22   : Erweiterungen bzw. Einschränkungen bezüglich Ziffer O.1/O.2