Klasse B-Inhaber dürfen folgende Gespanne fahren:
- Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse bis max. 750 kg
- Anhänger mit einer zul.Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zul. Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die
Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht
größer ist als 3500 kg.
Klasse BE-Inhaber dürfen folgende Gespanne fahren:
- Gespanne bestehend aus Zugfahrzeugen bis max. 3500 kg Gesamtmasse und
Anhängern über 750 kg bis 3500 kg Gesamtmasse.